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Schulordnung

der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“ Pritzwalk

Wir wollen in der Schule fleißig lernen und uns wohl fühlen. Deshalb beachten wir folgende Regeln:

 

Der Unterricht beginnt um 08:00 Uhr, die letzte Stunde endet um 13:35 Uhr bzw. spätestens 15:15 Uhr.

 

  1. Wir kommen rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn zur Schule. Wir warten auf dem Pausenhof (auf den Stellplätzen) bis wir in die Unterrichtsräume gehen dürfen. Auf dem Schulhof fahren wir nicht mit dem Rad!
  2. Wir bringen nur Gegenstände mit, die für den Unterricht benötigt werden. In unseren Schultaschen herrscht Ordnung. Für die Sachen trägt jeder selbst Verantwortung. Handys dürfen nur in der Hofpause benutzt werden. Soundboxen sind verboten.
  3. Das Mitbringen von Waffen, waffenähnlichen und anderen gefährlichen Gegenständen (Deodorant-Spraydosen) ist ebenso wie das Tragen von Springerstiefeln untersagt.
  4. Es ist nicht gestattet, auf dem Schulgelände und im Schulhaus Bild-, Film- und Tonaufnahmen zu erstellen.
  5. Wir achten auf Hygiene und Sauberkeit und ernähren uns gesund. Wir tragen laut Hygieneplan einen Mund-Nasen-Schutz, waschen uns regelmäßig die Hände und desinfizieren diese ggf.
  6. Vor Unterrichtsbeginn und in der Pause legen wir alles Notwendige für die nächste Stunde bereit. Vollständige Arbeitsmaterialien und die Anfertigung der mündlichen und schriftlichen Hausaufgaben sind selbstverständlich.
  7. Es öffnen nur die Lehrer oder andere Erwachsene in den Klassen die Fenster oder fordern Schüler dazu auf. Die Räume werden erst mit dem Klingelzeichen verlassen. Dies geschieht geordnet und leise.
  8. Alle Schüler halten sich in der großen Pause auf dem Schulhof auf. Schüler der Klassen 7 - 10 dürfen mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern das Schulgelände verlassen, müssen aber pünktlich zum nachfolgenden Unterricht erscheinen. Diese Erlaubnis kann befristet ausgesetzt werden.
  9. Nach Unterrichtsschluss verlassen wir die Schule. Beim Verlassen des Hauses stören wir den Unterricht in den anderen Klassen nicht.
  10.  Erwachsene grüßen wir. Wir verhalten uns ihnen und unseren Mitschülern gegenüber höflich und hilfsbereit.
  11. Streitigkeiten untereinander regeln wir ohne Gewalt und ohne Schimpfwörter zu gebrauchen. Wir können dabei Mitschüler oder Erwachsene um Hilfe bitten.
  12. Alle Schüler behandeln das Schuleigentum pfleglich, halten die Klassenräume, das Schulgebäude sowie die Umgebung sauber. Jede Klasse ist für die Sauberkeit in ihrem Raum verantwortlich.
  13. Toiletten sind keine Aufenthaltsräume! Wir vergessen das Spülen und das Händewaschen nicht. Papierhandtücher verwenden wir sparsam.
  14. Gemäß Kinder- und Jugendschutzgesetz ist das Rauchen generell verboten.
  15. Das Werfen mit Schnee oder anderen Gegenständen ist untersagt.
  16. Fahrräder werden im Fahrradständer abgestellt und angeschlossen. Für diese wird keine Haftung übernommen.
  17. Bei mutwilligen Zerstörungen von Schuleigentum werden die Schüler nach den Gesetzlichkeiten zur Verantwortung gezogen.
  18. Während der Unterrichtszeit verlassen wir ohne Erlaubnis weder das Schulgebäude noch das Schulgelände.
  19. Bei Alarm verlassen Schüler, Lehrer und andere Personen das Gebäude durch die angegebenen Ausgänge. Schulsachen und Kleidungsstücke verbleiben im Gebäude. Das Klassenbuch wird mitgenommen.
  20. Auf dem Schulweg und an der Bushaltestelle verhalten wir uns angemessen und beachten die Verkehrsregeln und Umgangsformen.
  21. Während des Mittagessens im Speisesaal verhalten wir uns ruhig, achten auf angemessene Umgangsformen und gute Tischsitten. Bei wiederholtem Fehlverhalten kann ein vorübergehender Ausschluss von der Essenversorgung erfolgen.


Diese Schulordnung wurde von der Schulkonferenz am 21.09.2020 beschlossen.


R. Schulz

Förderschulrektorin

Kontakt

Schule mit dem sonderpäd. Förderschwerpunkt "Lernen"
Zur Hainholzmühle 27
16928 Pritzwalk

Tel.03395 / 302315

Fax. 03395 / 300351