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Mögliche Abschlüsse

An unserer Schule können der

  • Abschluss der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“ oder

  • ein der Berufsbildungsreife entsprechender Abschluss erworben werden.

 

In der „Verordnung über Unterricht und Erziehung für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf (Sonderpädagogik-Verordnung - SopV)“ vom 20. Juli 2017 ist dazu folgendes verankert:

§ 14

  • Dauer des Schulbesuchs

(1) Die Höchstverweildauer in Schulen und Klassen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“ beträgt zwölf Schulbesuchsjahre.

§ 17

  • Leistungsbewertung, Erwerb von Abschlüssen, Berechtigungen, Zeugnisse

 

(5) In Schulen und Klassen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“ wird auf Beschluss der Klassenkonferenz bei durchschnittlich mindestens ausreichenden Leistungen in allen Fächern am Ende der Jahrgangsstufe 10 der Abschluss dieser Schule vergeben. Bei mangelhaften oder ungenügenden Leistungen in einzelnen Fächern wird der Abschluss nur dann vergeben, wenn Ausgleichsleistungen mit mindestens befriedigenden Leistungen in anderen Fächern vorliegen.

 

(6) Am Ende der Jahrgangsstufe 10 erwirbt einen der Berufsbildungsreife entsprechenden Abschluss gemäß § 17 Absatz 2 des Brandenburgischen Schulgesetzes, wer spätestens in der Jahrgangsstufe 10 entsprechend den Anforderungen gemäß § 15 Absatz 5 Satz 5 unterrichtet wurde und

 

  1. in jedem Fach mindestens ausreichende Leistungen erreicht hat,

  2. bei ansonsten ausreichenden Leistungen höchstens eine mangelhafte Leistung aufweist oder

  3. bei ansonsten mindestens ausreichenden Leistungen höchstens zwei mangelhafte Leistungen aufweist und diese durch jeweils eine mindestens befriedigende Leistung in einem anderen Fach ausgleichen kann. Dabei müssen in einem der Fächer Deutsch oder Mathematik mindestens ausreichende Leistungen erreicht werden. Der Ausgleich für nicht mindestens ausreichende Leistungen in den Fächern Deutsch oder Mathematik muss durch mindestens befriedigende Leistungen in einem Fach des Lernbereichs „Allgemeine Grundlagen“ oder „Lebenswelt- und Berufsorientierung“ erfolgen.

 

7) In Schulen und Klassen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“ werden bildungsgangeigene Zeugnisse ausgegeben. § 11 Absatz 1 bis 3 der Grundschulverordnung gilt entsprechend. Soweit der Unterricht in Lernbereichen erteilt wird, erfolgt neben der Benotung der Fächer eine zusammengefasste Benotung des Lernbereichs. Wer die Voraussetzungen für die Erteilung eines der Berufsbildungsreife entsprechenden Abschlusses erfüllt, erhält ein Zeugnis mit dem Vermerk über den erteilten Abschluss.

 

Erläuterungen:

  • Zu §14: SuS, die einen bestimmten Abschluss anstreben, können nach vorheriger Beratung der Eltern durch den KlassenlehrerIn und auf Antrag, ein weiteres Jahr in der Schule verweilen, wenn zu erwarten ist, dass der SUS den angestrebten Abschluss erreichen kann.
  • Zu §17, Absatz 5: Der Abschluss unserer Schule wird auf Beschluss der Klassenkonferenz vergeben, wenn alle Ziele der 10.Klasse erreicht wurden.

 

Das heißt:

  • durchschnittlich mindestens Note 4

  • Note 5 und 6 kann mit Note 3 in einem anderen Fach ausgeglichen werden

 

Zu §17, Absatz 6: SuS erwerben einen der Berufsbildungsreife entsprechenden Abschluss, wenn sie spätestens in der 10. Klasse in Deutsch, Mathematik und Englisch orientiert an den Rahmenlehrplananforderungen der Jahrgangsstufe 10 für die Sekundarstufe I unterrichtet werden und

  • mindestens Note 4 erreichen

  • höchstens 2x Note 5, aber nicht in Deutsch oder Mathematik

  • Note 5 kann mit Note 3 ausgeglichen werden, aber nicht durch Sport-, Musik-, LER-, Kunstnoten

 

Nach der Schule besteht die Möglichkeit, die Berufsbildungsreife in einem oder zwei Berufsvorbereitungsjahren zu erlangen.

Kontakt

Schule mit dem sonderpäd. Förderschwerpunkt "Lernen"
Zur Hainholzmühle 27
16928 Pritzwalk

Tel.03395 / 302315

Fax. 03395 / 300351